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FAQ Photovoltaik

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Wichtige Fragen

FAQ Photovoltaik

Service wird bei uns groß geschrieben. Daher kümmern wir uns um alles: Wir übernehmen die Planung, die komplexe Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber, die Koordination Inbetriebnahme sowie der Installation des Zweirichtungszählers und zuletzt die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Anhand Ihrer Angaben, welche Sie uns bei der persönlichen Beratung vor Ort machen, erstellen wir Ihnen ein Festpreisangebot. So können Sie bestmöglich planen.

Unser DC Team wird die Dachinstallation und unser AC die Elektrik übernehmen. Hierzu stimmen wir mit Ihnen zwei Termine ab. Für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber folgt dann noch ein weiterer Termin.

Unsere Profi Software für Photovoltaik Kalkulationen, ermittelt anhand Ihrer Gebäude- und Verbrauchsdaten das perfekte System für Sie. 

In Verbindung mit unserem maßgeschneiderten Angebot, erhalten Sie ausführliche Planungsunterlagen. Wir legen großen Wert auf eine detaillierte Planung, damit Sie dauerhaft die beste Energielösung erhalten.

Durch Modernisierung der Installationstechnik, sind inzwischen fast alle Dächer für eine Photovoltaik Installation geeignet. Besonders effizient sind:

  • Südliche Dachausrichtungen
  • Geringe Verschattungen z. B. durch Bäume
  • Ausreichend Dachfläche, um Ihren Bedarf zu decken
  • Stabile Tragfähigkeit – ältere Dächer sollten vor der Installation überprüft werden

Wir überprüfen Ihre Möglichkeiten bei einer persönlichen Beratung vor Ort.

Damit wir in Ihrem Namen die Anmeldung vornehmen dürfen, brauchen wir eine entsprechende Vollmacht von Ihnen. Hierzu übersenden wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung ein entsprechendes Formular.

Der Anlagenbetreiber ist im PV Kontext diejenige Person, die die Anlage auch tatsächlich betreibt. Geregelt wird dies im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2009, im § 3 Nr. 2. Es geht nicht darum, wer das Eigentum an der Anlage hält, sondern wer diese für die Erzeugung von Strom tatsächlich nutzt.

Aus dieser Regelung geht außerdem hervor, dass der Anlagenbetreiber einer PV-Anlage verschiedene Rechte und Ansprüche hat. Dazu zählen:

  • Unverzüglicher und vorrangiger Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz
    Unverzügliche und vorrangige Abnahme des Stroms
    Abnahme des gesamten erzeugten Stroms
    Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms aus der Anlage
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Wir beraten Sie persönlich vor Ort

Profitieren Sie von unserem Solarwerke Bayern Gesamtpaket: Wir kümmern uns um alles von der Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber bis hin zur Registrierung Ihrer neuen Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister.

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